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Gasprüfung nicht notwendig

Campinggasprüfung ersatzlos gestrichen

Info: aus dem Forum „womo.blog“ – Quelle genauer: hier

Damit der Beitrag nicht „ausversehen“ verschwindet, erlaube ich mir einmal den hier zu posten …

Geld-Vernichtung: Camping Gas-Prüfung ersatzlos gestrichen!

Jetzt ist es offiziell:
Die Camping Gasprüfung gibt es bei der HU nicht mehr

Bislang war die Prüfung der Gasanlage in einem Wohnwagen, Wohnmobil oder Kastenwagen für viele von uns obligatorisch und wenn man das Pickerl nicht hatte, gab es keinen TÜV. „HU nicht bestanden“
Dann wurde festgestellt, dass eine Gasprüfung mit der derzeit benutzten Technik nicht zweifelsfrei möglich ist und die Gasprüfung wurde ausgesetzt.
Trotzdem verweigerten einige Prüfer Campern die HU, da die Gasanlage nicht ihren Vorstellungen entsprach oder keine Gasprüfung vorlag, die es ja eigentlich nicht mehr gab.

Nun ist es soweit, die Gasprüfung ist abgeschafft.
Denn offenbar gibt es keine Möglichkeit mit den üblicherweise benutzten Geräten die Anlagen tatsächlich zu prüfen.
Zumindest lässt das die Begründung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr Heft 24/21 darauf schließen:

„…ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Position und Mangelbewertung D 6.’1 .3 b) zu dieser Prüfung, die zeitlich befristet ausgesetzt ist, gestrichen

Die Prüfung mit den bislang genutzten Geräten war also offenbar fehlerhaft, bleibt für uns die Frage, ob dies nicht sogar bekannt war, ja, wie lange dieser Umstand bekannt war!

Vielleicht gäbe es sogar bessere Gerätschaften, die aber sind bei den allermeisten Händlern und Werkstätten jedoch nicht vorhanden. 

Prüfungsgebühr für nichts bezahlt

Wobei wir Camper uns weiterhin fragen müssen, für was haben wir denn eigentlich jedes Jahr oder alle zwei Jahre eine Prüfungsgebühr von 40 – 70 Euro bezahlt?
„Ja, wir wollten sicher zu gehen.“ 
Jedoch, wenn nun feststeht, dass die Prüfung gar nicht die Sicherheit der Anlage feststellte, ja, zweifelsfrei feststellen konnte,  muss schon einmal die Frage erlaubt sein, ob man die Prüfungsgebühr nicht sogar zurückfordern kann.

Denn bei hunderttausenden von Wohnwagen und Wohnmobilen rechnet sich das zu gewaltigen Summen hoch!

51 Millionen Euro!

Stand 2019 gab es rund 680.000 Wohnwagen und (2020) 590.000 Wohnmobile
Kalkulieren wir mit nur 40 Euro für eine ‚Prüfung‘ kommt man auf stattliche 51 Millionen Euro!
Für eine Prüfung, die uns Sicherheit vorgaukelte und nun offenbar als nicht ausreichend, ja wirkungslos eingestuft wird.

Mit diesem Betrag im Hinterkopf kann nun jeder verstehen, warum in Deutschland so aktiv um eine Gasprüfung gerungen wurde, die es anscheinend im restlichen Europa gar nicht gibt!

Dabei verdient nicht allein der Händler an dieser Maßnahme, sondern auch schulende Verbände und Vereine.
Denn die Händler mussten ihre Mitarbeiter regelmäßig zur Ausbildung und Nachschulung schicken, für die sicherlich auch reichlich Geld bezahlt werden musste.

Ging es also nur vordergründig um das Thema Sicherheit und in erster Linie geht es nur ums Geld?

Denn seit der Aussetzung der Prüfpflicht vor einigen Jahren ist klar: Mit den bei den üblichen Prüfungen vorhandenen Geräten wurde eine Gasanlage nicht zweifelsfrei geprüft und viele ‚Fehler‘ können eher auf die Testgeräte bzw. die Handhabung der Geräte zurückgeführt werden.
Unseres Wissens nach wurde das Prüfverfahren seitdem nicht geändert oder komplett eingestellt.

Systemfehler oder Gelddruckmaschine

Eigentlich ist das langsam ein Thema für den Staatsanwalt.
Man muss sich schon fragen: Wurde wissentlich der Verbraucher jahrelang bewusst geschröpft?
Auch sollen Anwälte einmal klären: Ist eine Rückforderung der Prüfungsgebühren möglich und um einmal die Händler freizusprechen:
Können die Händler ihre Schulungskosten nicht ebenfalls einfordern? Denn zumindest die Lehranstalten hätten erkennen müssen, dass ihre Prüfungen fehlerbehaftet sind – ja, mit dem Aussetzen der Prüfpflicht musste der Verbraucher doch ein Ändern der Prüftechnik erwarten können, ja  müssen!
Unseres Wissens ist da aber keine Änderung erfolgt, auch neue Messgeräte wurden nicht eingeführt.
Und trotzdem wurde die Gasprüfung mit den alt bekannten Mitteln durchgeführt, im gelben ‚Prüfheft‘ vermerkt und dafür am Ende kassiert.
Bis hin zu Hauptuntersuchungen, die ggffls. deswegen abgelehnt wurden.

Wobei weiterhin die Frage erlaubt sein muss: Gibt es überhaupt exakte Messgeräte oder sind diese für den Massenmarkt nicht tauglich oder bezahlbar?

Als Verbraucher hätte ich schon gerne die Sicherheit, eine fehlerfreie Gasanlage verbaut zu haben.
Doch für eine Prüfung, die dies aufgrund der verwendeten Technik und Geräte nicht klären kann, möchte ich nicht bezahlen.

TÜV, Dekra und Co in der Pflicht

Solltet ihr in der Vergangenheit Probleme mit einer fehlenden Gasprüfung oder insgesamt Probleme mit der Gasanlage bei der HU gehabt haben, dürfte dies mit der neuen Entscheidung hinfällig sein.

Wir sind weiterhin gespannt, was sich nun in Sachen Tankgasflaschen tut und auch, ob wir nicht schneller als es den Deutschen lieb ist, ein ‚europäisches‘ Gasflaschensystem bekommen. 
Im Ausland sieht man die deutsche Gasflasche zunehmend kritisch und längst den deutschen Gas-Anschluss mit seinem Schraubverschluss als veraltet an.
Häufig gibt es in der EU die sichereren Klickverschlüsse, die in Deutschland noch immer quasi unbekannt sind.
Es wird Zeit, dass die europäische Kommission hier ein Machtwort spricht und es endlich ein einheitliches System geben wird.

Tankgasflasche – unsere Alternative

Wie schon in der letzten News&Neuheiten berichtet, haben wir nun Alugas Travelmate Gastankflaschen verbaut und auch hier haben wir von Betroffenen gehört, dass ihnen bei der HU versucht wurde, Knüppel ziwschen die Beine zu werfen. Auch dies dürfte mit der neuen Verordnung ein Ende haben. Die Gasanlage hat bei der HU keine Wirkung mehr.
Ob und wie der Gesetzgeber eine von der HU eigenständige Prüfung regeln wird, steht derzeit noch völlig in den Sternen.

Wie geht es weiter?

Es wird sehr spannend: Denn die Prüfgebühren waren sicherlich eine feste Einnahmegröße vieler Händler und eine gute Chance, die Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer regelmäßig wieder auf dem Hof begrüßen zu können. So konnte neben der Prüfung ein wenig Cross-Selling erfolgen – die Solaranlage, eine neue Batterie oder auch nur eine Wartung oder Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Auch bei der Dichtigkeitsprüfung würde mich interessieren, ob diese überhaupt Schäden erkennt oder nur der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen dient – aber das ist ein eigenes Thema.
Auf jeden Fall entgehen den Händlern und Werkstätten nun lukrative Folgeaufträge. 
Solange der Wohnmobilboom anhält, wird das Geld zwar in der Kasse fehlen, aber durch andere Aufträge ausgeglichen werden können.  Über kurz oder lang, werden es die Werkstätten aber spüren und wir dürfen gespannt sein, was der erfindungsreichen Branche dann als nächstes einfällt!

Veröffentlicht von: Jürgen Rode

Update 14.01.2022

Die Pflicht einer Gasprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung entfällt. Künftig ist sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend – und zwar … Weiter

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